Gullwing Racing Insurance
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Beratungsführer

Gullwing Racing Insurance ist ein Handelsname von Florinvest Eindhoven BV und ist in den Niederlanden bei der Handelskammer in Eindhoven unter der Nummer 17135214 registriert. Wir sind zugelassen und werden kontrolliert durch die Autorität Finanzieller Märkte (AFM) unter der Nummer 12009032 als unabhängiger Versicherungsagent und wir haben eine Genehmigung für Schadens- und Lebensversicherungen. Registrierung ist in Folge des Gesetzes für Finanzielle Aufsicht (Wft) verpflichtet. Sie können diese Information im  Register von (www.afm.nl) nachschauen.

Wir handeln unter den Namen Gullwing Racing Insurance, sowie Gullwing Insurance und S.E.&A. (Sport, Entertainment & Aviation).

Unsere Adresse und Kontaktinformation:

Gullwing Racing Insurance
Postfach 1452
NL-5602 BL  Eindhoven
Niederlande
Tel: +31-(0)40-262 48 48
Fax: +31-(0)40-262 42 91
E-mail: info@gullwing.nl
Internet: www.gullwing.nl

STATUS

Florinvest Eindhoven BV und ihre Arbeitsgesellschaften sind unabhängig und wir haben keine vertraglichen oder andere  Verpflichtungen gegenüber Versicherungsgesellschaften.

WAS SIE VON UNS ERWARTEN KÖNNEN

Bevor wir mit Versicherern verhandeln, machen wir eine Inventur von ihren Versicherungsbedürfnissen. Danach fragen wir leistungsstarke Angebote an und beraten, welche Bedingungen am besten zu ihren spezifischen Wünschen und Umstände passen

Wir werden rechtzeitig die nötigen Schritte unternehmen, um ihre Instruktionen auszuführen und, abhängig von den Möglichkeiten, und die Versicherung per Eingangsdatum, Prolongation oder Verlängerung abschließen. Wir werden Sie rechtzeitig informieren wenn die Versicherung zustande gekommen ist. Sollte es nicht möglich sein, die gewünschte Versicherung abzuschließen, informieren wir Sie rechtzeitig darüber.

Kundeninformation

Nachdem die Versicherung konform ihres Auftrages abgeschlossen ist, werden wir ihnen das per Brief, Fax, E-Mail oder anderswie bestätigen. Danach werden wir den Versicherungsschein sowie die Spezifikation der hierfür schuldigen Prämie per Post zu schicken.

1. Deckungsbestätigung (auch Zertifikat von Versicherung oder Police genannt)

Die Deckungsbestätigung beschreibt (1) die Bedingungen der in ihrem Auftrag abgeschlossenen Versicherung und (2) die Risikoträger, bei denen die Versicherung untergebracht ist. Überzeugen Sie sich selber davon, dass die Daten korrekt sind und ob die Versicherung ihren Wünschen und Ansprüchen entspricht. Auch müssen Sie sich vergewissern, dass der Risikoträger den Ansprüchen der Autoritäten in Bezug auf die Versicherungssteuern entspricht. Abweichungen von ihren Instruktionen müssen Sie uns sofort mitteilen. Für manche Versicherungen werden von den Versicherern noch aparte Policen abgegeben, als Ergänzung zu der Deckungsbestätigung.

2. Rechnung

Die Rechnung gibt Einsicht in die Nettoprämie, eventuelle Kommission oder Kürzung zu Ihrem Vorteil und den Netto zu bezahlende Betrag.

3. Versicherungspolice

Dort wo nötig, werden die Versicherer versuchen, so schnell als möglich eine Police und die Bedingungen dazu einzureichen. Sollten Abweichungen von den Bedingungen von angewandt werden, werden wir bezüglich dieser Abweichungen die Versicherer bitten, hierüber eine schriftliche Erklärung abzugeben.

4. Änderungen

Jede Veränderung in der Versicherung wird Ihnen schriftlich bestätigt, mittels einer neuen Deckungsbestätigung oder einer geänderten Police, es sei denn, dass die Änderungen in einem früheren Dokument bestätigt wurden.

ANNULLIERUNG

Im Fall von zwischenzeitlicher Änderung oder Annullierung, welche in einer Prämienrestitution resultiert , werden wir diese Restitution unter Einbehalt unserer vollständigen Kommission oder Deklaration und unter Einbehalt der von Versicherer gemachten Kosten an Sie zurückbezahlen.
Dies geschieht auch bei Policen, bei denen die Prämien in Terminen bezahlt werden.

BEDINGUNGEN TERMINBEZAHLUNG

Außer anders angegeben, müssen alle Prämien an uns bezahlt werden. Um unseren Verpflichtungen gegenüber den Versicherern nachzukommen, müssen die Prämien mit Eingang des Verfalldatums bezahlt sein, wie an uns mitgeteilt. Sie müssen damit rechnen, dass es 10 Tage dauern kann, bis die Zahlungen bei uns eingegangen sind.
Es kann vorkommen, dass Versicherer bei Terminzahlungen Bedingungen oder Garantien stellen. Dem nicht Nachkommen hiervon, kann dazu führen, dass Sie nicht versichert sind. In einem solchen Fall werden wir Sie über die Bedingungen in Kenntnis setzen.

WIE ZU BEZAHLEN

Das Bezahlen von Versicherungsprämien steht auf der Rechnung beschrieben. Die Rechnung gibt die geschuldete Prämie und das Verfalldatum an. Alle Zahlungen müssen in der genannten Währung geschehen. Wenn die Prämie in Terminen bezahlt wird, gibt die Rechnung alle Verfalldaten sowie die hieran verbundenen Kosten an. Wird die Prämie nicht rechtzeitig bezahlt, kann es dazu führen, dass Sie unversichert sind.

BANKÜBERWEISUNG

Alle Zahlungen sollten per Überweisung erledigt werden, dies nach der auf der Rechnung vermerkten Kontonummer und unter Angabe unserer Rechnungsnummer. Hierdurch können wir bei Empfang der Zahlung trassieren, an welchen Versicherer die Prämie weitergeleitet werden muss.

WIE WIR MIT DER PRÄMIE UMGEHEN

Unsre Bankkonten sind so eingerichtet, das empfangene Prämien getrennt von unserem Arbeitsgeld gehalten werden. Zinsen und Währungsgewinn kommen uns zu.

SCHADENSVERFAHREN

Eventuelle Schäden unter der Versicherung müssen sofort detailliert, an uns durchgegeben werden. Wo nötig, werden wir Sie schriftlich über die Höhe des durch den Versicherer anerkannten Schadenersatzes informieren, bevor wir die Auszahlung an den Begünstigten überweisen.
Es kann vorkommen, dass wir beschränkte Tätigkeiten für die Versicherer verrichten, dies in Bezug auf Informationserteiling an z.B. Experten oder Schadensvermittler, wie das Durchgeben von Schadensberichten und Schadensinformation oder das Kassieren oder Bezahlen von Deklarationen. Dort, wo diese Aktivitäten mit Ihren Interessen in Konflikt geraten, werden wir Sie informieren. 

SUBAGENTEN

Dort, wo notwendig oder in Ihrem Interesse, kann es nötig sein, sich eines lokalem, spezialisierten Maklers oder Vermittlers zu bedienen, welche in ihrer Funktion als Subagent  beim Zustande kommen des Versicherungsvertrags assistieren. Z.B., in einigen Ländern ist es eine Bedingung, lokale Vermittler einzuschalten, um den Markt überhaupt betreten zu können. In einem solchem Fall werden wir dem Subagenten spezifische Informationen über Ihre Versicherungswünsche durchgeben.

VERTRAULICHE INFORMATION UND SCHUTZ

Alle Informationen, die Sie uns mitteilen wird anderen nicht zur Verfügung gestellt, außer dem, was für die Verhandlungen, Unterhalt oder Erneuerung der Versicherung oder für die Schadensbehandlung nötig ist, es sei denn, dass wir im Voraus von ihnen Zustimmung erhielten, oder wir von einem Gericht, Verwaltungsorgan oder einer finanziellen Autorität  dazu veranlasst wurden oder, wenn die Information frei zu erhalten ist oder uns von Dritten gegeben wurde. Wir werden die notwendigen Schritte unternehmen, ihre vertraulichen Themen als solche zu registrieren.

MITTEILUNGSPFLICHT

Wie alle Versicherungsvermittler, haben auch wir eine gesetzliche Pflicht, um Versicherte und Vermittler auf die Miteilungspflicht hinzuweisen und daran zu erinnern was die Folgen eines Nichtnachkommens dieser Mitteilungspflicht sein können. Die Mitteilungspflicht verpflichtet zur Angabe aller für die Beurteilung eine Risikos relevanten Information an den Versicherer. Relevant besagt in diesem Fall, alle Information, worüber der Versicherer oder Unterzeichner verfügen will, um beurteilen zu können, ob und unter welchen Bedingungen und gegen welche Prämie er das Risiko akzeptieren will. Wenn hervorgeht, dass nicht alle relevante Informationen durchgegeben wurden, haben Versicherer das Recht die Police per Eingangsdatum zu beenden. Alle eventuell bezüglich der Versicherung ausgezahlten Schadensvergütungen müssen in einem solchen Fall zurückbezahlt werden. Bei Zweifel, welche Informationen relevant sind, können sie das immer mit uns besprechen.

UNSERE BELOHNUNG

Die zwei meist vorkommenden Belohnungen für Versicherungsagenten bestehen aus Kommission, ein Teil der bezahlten Prämie, welche von uns dem Versicherer zugewiesen wird, und/oder auf Basis einer vereinbarten festen Belohnung oder Deklaration.

HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Wir sind im Besitz einer adäquaten Haftpflichtversicherung. Diese Versicherung gibt innerhalb der Grenzen der Police Deckung für Ansprüche, die mit Berufsfehlern zu tun haben. Unsere Haftpflicht wird aber immer auf den Betrag beschränkt, der im betreffenden Fall durch unsere Haftpflichtversicherung ausbezahlt wird.

BESCHWERDEN

Wir bemühen uns immer, die best mögliche Qualität und Service zu bieten. Sollten Sie dennoch eine Beschwerde haben, dann werden wir diese von einem unabhängigem Personalsmitglied schnell und effizient behandeln lassen. Wir verfügen über ein Beschwerdeverfahren, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Sollten Sie nicht zufrieden sein, mit der Behandlung ihrer Beschwerde, dann können Sie sich wenden an:

Klachteninstituut Financiële Dienstverlening (KiFiD) (Beschwerdeinstitut Finanzielle Dienstleistung)
Postfach 93257
2509 AG  Den Haag
Niederlande

E-mail info@kifid.nl
Internet www.kifid.nl

Wir sind beim KiFiD unter Nummer 300.005707 registriert.
Natürlich können Sie ihre Beschwerde auch beim Bürgerrichter einreichen.

JURISDIKTION

Dieser Beratungsführer fällt unter das niederländische Recht.

E-mail

Wir sehen ein, das das Kommunizieren mittels E-Mail eine einfache und schnelle Methode ist und das E-Mail den Fax als Vorliebe beim Kommunizieren verdringt. Wenn Sie sich dafür entscheiden, mit uns mittels E-Mail zu kommunizieren, beachten Sie bitte die folgenden Informationen:

Integrität und Empfang

Es ist nicht sicher, ob eine per E-Mail verschickte Nachricht völlig oder teilweise angekommen ist. Als Versicherungsagenten sind wir besorgt, dass der Gebrauch von E-Mail bei vertraglichen Prozessen Sie und uns einem Risikos aussetzen kann, wie das nicht oder teilweise Empfangen von E-Mails (Anlagen), wobei es nicht direkt auffällt, wenn wichtige Dinge fehlen. Im Fall von wichtigen Mitteilungen werden wir um eine Empfangbestätigung fragen und gleichzeitig schicken wir eine Empfangsbestätigung, wenn diese von uns angefordert wird. Wo wir es für nötig erachten, werden wir per Fax oder Post verschicken.

Vertraulich

Da es nötig ist, Dritte zum Verschicken von E-Mails einzusetzen, kann der Absender nicht für die Vertraulichkeit der Nachricht garantieren.

Unpassender Gebrauch

Dort, wo Korrespondenz rechtzeitig ankommen muss, oder der Inhalt des Berichtes wichtig oder vertraulich ist, muss diese per Fax oder Kurier verschickt werden, um sicher sein zu können, das der Bericht angekommen ist. Viele Versicherungsverträge kennen die Verpflichtung, Änderungen und Mitteilung schriftlich bekannt zu machen, insbesondere bei Schadensfällen. Der Gebrauch von E-Mail ist dann unpassend.

Legalität

Beim Fehlen eines formellen Vertrages in Bezug auf die Richtlinien van E-Mail, ist es die Frage, ob E-Mail Kommunikation als gesetzlich überzeugender Beweis angesehen werden kann, außer, wenn bewiesen werden kann, dass eine Empfangsbestätigung verschickt wurde und man sich davon überzeugt hat, das die E-Mail integral und unverändert angekommen ist.

Viren

Wissend, welchen Schaden Computerviren verursachen können, müssen E-Mailbenutzer sich davon versichern, dass sie keine schädlichen Viren an andere verschicken.

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